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   BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99   

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BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99 (https://dejure.org/1999,10852)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1999 - 9 B 429.99 (https://dejure.org/1999,10852)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 9 B 429.99 (https://dejure.org/1999,10852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Feststellung und Würdigung der politischen Verhältnisse im Heimatland des Asylsuchenden und einer wegen exilpolitischer Betätigung in Deutschland drohenden Verfolgungsgefahr bei Rückkehr - Rüge einer Gehörsverletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99
    Damit läßt sich auch im Asylverfahren ein Verfahrensrechtsverstoß regelmäßig nicht begründen (vgl. den Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99
    Der grobe Verfahrensmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, daß sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (vgl. zuletzt Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Der grobe Verfahrensmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (Beschluss vom 22. Juli 1999 - BVerwG 9 B 429.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Das Berufungsgericht hat seine im Einzelnen begründete Einschätzung und Würdigung aus mehreren Erkenntnismitteln abgeleitet und war nicht verpflichtet, jede Einzelheit oder alle sich etwa nicht voll entsprechenden Angaben in den eingeführten Erkenntnismitteln einander gegenüber zu stellen und ausführlich zu bewerten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1999 BVerwG 9 B 429.99 Buchholz 402.25 § 1.

    Namentlich kann aus der Nichterwähnung einzelner Umstände regelmäßig nicht geschlossen werden, das Gericht habe diese bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 38.18

    Dokumentation der Abwägungserwägungen der Gemeinde trotz fehlender förmlicher

    Der grobe Verfahrensmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - 9 B 429.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • BVerwG, 17.11.2015 - 9 B 21.15

    Erlass eines Gebührenbescheids durch privaten Geschäftsbesorger

    Die Beschwerde übersieht insoweit zudem, dass der grobe Verfahrensmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nur vorliegt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sprachlich inhaltlos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1999 - 9 B 429.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214 S. 13).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 34.18

    Darlegen der Abwägungsgründe der Gemeinde durch Dokumentation bei Erlass einer

    Der grobe Verfahrensmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - 9 B 429.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 35.18

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander

    Der grobe Verfahrensmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - 9 B 429.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums an einem

    Es war dabei nicht verpflichtet, auf jede Einzelheit einzugehen oder alle sich nicht voll entsprechenden Tatsachen in den von den Beteiligten vorgelegten und damit eingeführten Erkenntnismitteln einander gegenüberzustellen und ausführlich zu bewerten und zu gewichten (Beschluss vom 22. Juli 1999 BVerwG 9 B 429.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Wie ausgeführt, gilt allgemein, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör das Tatsachengericht nicht dazu verpflichtet, auf jede einzelne in das Verfahren eingeführte Auskunft und Stellungnahme sachverständiger Stellen einzugehen und sich mit diesen ausdrücklich auseinanderzusetzen (BVerwG, B.v. 20.8.2003 - 1 B 463.02 - juris Rn. 5; B.v. 22.7.1999 - 9 B 429.99 - juris Rn. 3; OVG LSA, B.v. 19.4.2016 - 2 L 114/15 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 37.18
    Der grobe Verfahrensmangel fehlender Entscheidungsgründe im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt den Urteilstenor tragen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - 9 B 429.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • BVerwG, 20.10.2006 - 2 B 64.06

    Voraussetzungen für eine Unvereinbarkeit von Landesrecht und Rahmenrecht im

    Nicht erforderlich ist, dass sich das Gericht in dem schriftlichen Urteil mit jeglichem Vorbringen der Beteiligten auseinandersetzt, etwa soweit Randfragen berührt oder gar abwegige Rechtsauffassungen vertreten werden (vgl. Beschlüsse vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 22. Juli 1999 BVerwG 9 B 429.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 214).
  • BVerwG, 21.10.2020 - 4 BN 16.20

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Nachweis einer Divergenz zu

  • BVerwG, 10.03.2008 - 10 B 102.07

    Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 36.18
  • BVerwG, 25.11.2002 - 1 B 72.02

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Notwendiges Eingehen auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2016 - 2 L 114/15

    Anspruch auf rechtliches Gehör nur bei entscheidungserheblichen Feststellungen;

  • BVerwG, 17.12.2001 - 1 B 315.01

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht wegen

  • BVerwG, 17.12.2001 - 1 B 299.01

    Auskünfte von Amnesty International - Darlegungsumfang bei Verletzung rechtlichen

  • BVerwG, 28.02.2002 - 1 B 373.01

    Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht durch Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 13.03.2002 - 1 B 385.01

    Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht durch Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 13.03.2002 - 1 B 382.01

    Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht durch Nichtberücksichtigung

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